Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die Angaben entsprechend § 4e BDSG auf Antrag verfügbar zu machen hat. Diese und weitere Angaben sind bei der Hausärztlichen Gemeinschaftspraxis Dr. med. Martina Pollert und Dr. Béatrice Hamm in einer umfangreichen und detaillierten Übersicht erfasst. Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, stellen wir im Folgenden wesentliche Angaben verdichtet und zusammengefasst dar. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, ob Daten zu Ihrer Person und in welchem Verfahren automatisierter Verarbeitung möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt. Ihr Recht auf Auskunft gemäß § 34 BDSG wird hierdurch nicht eingeschränkt.

 

1. Name der verantwortlichen Stelle

Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. med. Martina Pollert und Dr. Béatrice Hamm

 

2. Geschäftsführung

Dr. med. Martina Pollert und Dr. Béatrice Hamm

 

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Wiltinger Straße 14-16

D-54329 Konz

 

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung

Die Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. med. Martina Pollert und Dr. Béatrice Hamm ist eine Arztpraxis und in den folgenden Gebieten tätig:

  • Allgemeinmedizin
  • Innere Medizin
  • Hausärztliche Versorgung
  • Notfallmedizin
  • Ernährungsmedizin
  • Geriatrie

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Patientendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, in welchem Verfahren möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt.

 

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.

 

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.

 

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.